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   BFH, 17.12.1964 - IV 397/62 S   

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https://dejure.org/1964,2355
BFH, 17.12.1964 - IV 397/62 S (https://dejure.org/1964,2355)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1964 - IV 397/62 S (https://dejure.org/1964,2355)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1964 - IV 397/62 S (https://dejure.org/1964,2355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung einer einheitlichen Gewinnfeststellung in Abhängigkeit von Mehrgewinnen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 81, 569
  • DB 1965, 654
  • BStBl III 1965, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.02.1962 - I 55/61 U

    Anerkennung der Mitunternehmerschaft bei Familiengesellschaften

    Auszug aus BFH, 17.12.1964 - IV 397/62 S
    Der I. Senat des Bundesfinanzhofs sprach im Urteil I 55/61 U vom 13. Februar 1962 (BStBl 1962 III S. 287, Slg. Bd. 75 S. 52) aus, daß es bei der einheitlichen Gewinnfeststellung in der Regel auf die von der neuen Tatsache abhängige Erhöhung des Gesamtgewinns und nicht des auf jeden einzelnen Gesellschafter entfallenden Gewinnanteils ankomme.

    Der Senat schließt sich den Ausführungen im Urteil I 55/61 U an.

  • BFH, 09.02.1961 - IV 41/60 U

    Abstellen auf den Einzelfall bei der Frage, ob die auf eine neue Tatsache

    Auszug aus BFH, 17.12.1964 - IV 397/62 S
    Vor allem im Urteil IV 41/60 U vom 9. Februar 1961 (BStBl 1961 III S. 216, Slg. Bd. 72 S. 594) habe der Bundesfinanzhof die Erheblichkeit der neuen Tatsache sowohl an einem absoluten wie an einem relativen Maßstab gemessen; es komme aber offenbar mehr auf den absoluten Betrag an.
  • BFH, 05.06.1962 - I 95/60 S

    Neues Aufrollen eines rechtskräftig abgeschlossenen Steuerfalls bei Feststellung

    Auszug aus BFH, 17.12.1964 - IV 397/62 S
    Im Urteil I 95 und 110/60 S vom 5. Juni 1962 (BStBl 1963 III S. 100, Slg. Bd. 76 S. 282) führte dagegen derselbe Senat beiläufig aus, es komme im allgemeinen auch bei der einheitlichen Gewinnfeststellung auf die veranlagten und auf die auf den neuen Tatsachen beruhenden Mehrsteuern an.
  • BFH, 24.11.1971 - I R 169/68
    Die Gewichtigkeit neuer Tatsachen, die die Berichtigung einer einheitlichen Gewinnfeststellung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen, hängt von dem auf ihnen beruhenden Mehrgewinn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ab (vgl. BFH-Urteil IV 397/62 S vom 17. Dezember 1964, BFH 81, 569, BStBl III 1965, 205).

    1.300 DM nach absolutem Maßstab hoch genug, um eine Berichtigungsfeststellung zu rechtfertigen (vgl. den ähnlich gelagerten Fall im BFH-Urteil IV 397/62 S, a.a.O.).

  • BFH, 29.01.1969 - I R 127/66

    Neue Tatsachen - Gewichtigkeit - Steuermehrbetrag - Steuerminderbetrag -

    Je höher sich die Steuer beläuft, um so geringere Bedeutung kommt dem relativen Maßstab zu (vgl. Urteil des BFH IV 397/62 S vom 17. Dezember 1964, BFH 81, 569, BStBl III 1965, 205).
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